Mandanten Informationen
Steuertermine Dezember 2024
10.12. | Umsatzsteuer* Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchensteuer ev. und r.kath.** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.12.2024. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für November 2024; ** für das IV. Quartal 2024]
Steuertermine Januar 2025
10.01. | Umsatzsteuer Lohnsteuer* Solidaritätszuschlag* Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.* |
Zahlungsschonfrist: bis zum 13.01.2025. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei monatlicher Abführung für Dezember 2024]
Steuerinformationen aus dem Internet die wir für Sie beobachten:
- Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)
- Referentenentwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes – Neue Vorbehaltsaufgabe für WP/vBP vorgesehen
- Diskussionsentwurf des BMF – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStGAnpG)
- Nicht wahrgenommene Weihnachtsfeier – Schadensersatzanspruch
- BFH: Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG
- BFH: Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung
- BFH: Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer WEG
- Thüringer Finanzverwaltung informiert zu steuerlichen Entlastungen ab dem Jahr 2025
- Gesetzliche Neuregelungen im Dezember 2024
- Verzicht auf „NRW-Soforthilfe 2020“ ist wirksam
- Selbständige gehen mutlos ins neue Jahr
- Pauschale Berücksichtigung von anderen Corona-Hilfen auf die „Coronahilfen Profisport“ ist rechtswidrig
- Stärkere Rechte für Verbraucher: Neue Regeln zur Produkthaftung ab 08.12.2024 in Kraft
- EU und Mercosur erzielen politische Einigung über wegweisende Partnerschaft
- Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts – BFH-Urteil vom 04. September 2024, I R 12/22
- Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 14 Satz 2 und 3 KAGG i.d.F. des UntStFG: Nichtigkeit wegen formellen Mangels des Gesetzgebungsverfahrens? – Vorlagebeschluss vom 17. Juli 2024, I R 12/20
- Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG – BFH-Urteil vom 21. August 2024, II R 11/21
- Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft – BFH-Urteil vom 31. Juli 2024, II R 30/21
- Zurechnung von Grundstücken bei einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und Grunderwerbsteuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung – BFH-Urteil vom 23. Juli 2024, II R 11/22
- Radfahren darf nicht verboten werden
- Keine Urheberrechtsverletzung durch Fassadengestaltung des Bauprojekts „Neuer Kanzlerplatz“ in Bonn
- Kapitalmarktunion: Rat einigt sich darauf, Finanzdaten von Verbrauchern besser zugänglich zu machen
- Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2025
- Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG
- BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten